Vorsorge- & Erbrechtstage
Die nächsten Termine:

Beim Vererben und der Vorsorge alles richtig machen!
Nach dem Motto „Machen Sie sich keine Sorgen, sondern Gedanken.“ sollte man sich richten, wenn es um Erb- und Vorsorgeregelungen geht.
Wer regelt meine Angelegenheiten, wenn ich es selbst nicht mehr kann? Was geschieht nach meinem Tod mit meinem Vermögen?
Viele beschäftigen sich mit diesen Fragen erst, wenn es einen konkreten Anlass gibt. Dann ist es leider oft zu spät. Beim Vorsorge- und Erbrechtstag erhalten Sie einen verständlichen Überblick darüber, welche Regelungen sinnvoll sind und worauf es dabei ankommt.
Die Veranstaltung richtet sich an alle, die frühzeitig vorsorgen möchten, unabhängig von Alter, Familienstand oder Vermögen. Ein Unfall oder eine plötzliche Erkrankung kann jeden zu jeder Zeit treffen. Eine durchdachte Regelung kann späteren Streit in der Familie vermeiden.
Viele gehen davon aus, dass Ehepartner oder Kinder im Ernstfall automatisch für sie handeln dürfen. Das trifft nur sehr eingeschränkt zu. Ehegatten können sich in Gesundheitsangelegenheiten unter bestimmten Voraussetzungen für höchstens sechs Monate gegenseitig vertreten. Für Bankgeschäfte und andere Vermögensangelegenheiten gilt das nicht. Eltern und volljährige Kinder haben überhaupt kein gesetzliches Vertretungsrecht. Fehlt eine Vollmacht, muss unter Umständen das Betreuungsgericht einen Betreuer bestellen. Wir erläutern, wie Sie mit einer General- und Vorsorgevollmacht eine Person Ihres Vertrauens bestimmen und zum Handeln ermächtigen. Mit einer (flankierenden) Betreuungsverfügung legen Sie fest, wer im Bedarfsfall zu Ihrem Betreuer bestellt werden soll und wer ausdrücklich nicht.
In einer Patientenverfügung halten Sie Ihre Wünsche zu ärztlichen Behandlungen fest.
Auch die Form der Verfügungen spielt eine Rolle. Soll eine Vollmacht etwa im Grundbuchverkehr verwendet werden oder auch nach dem Tod noch als Nachweis dienen, ist die notarielle Form regelmäßig der sicherere Weg.
Wer kein Testament hinterlässt, für den gilt die gesetzliche Erbfolge. Sie führt häufig zu Ergebnissen, die so nicht gewollt waren. Ein Beispiel: Der überlebende Ehepartner bildet mit den Kindern eine Erbengemeinschaft und kann über das gemeinsame Haus nicht mehr allein entscheiden.
Wir stellen vor, welche Gestaltungsmöglichkeiten Testament und Erbvertrag bieten und worin sie sich unterscheiden. Außerdem zeigen wir, welche Formfehler ein eigenhändiges Testament unwirksam machen können. Solche Fehler fallen meist erst auf, wenn sie sich nicht mehr korrigieren lassen.
Daneben geht es um die Frage, ob es sinnvoll ist, Vermögen wie eine Immobilie schon zu Lebzeiten zu übertragen. Das kann steuerliche Vorteile bringen, birgt aber Risiken, wenn man sich nicht ausreichend absichert.
Wer an einem Unternehmen beteiligt ist, sollte zudem prüfen, ob Testament und Gesellschaftsvertrag zueinander passen.
Es referieren Rechtsanwältin und VorsorgeAnwältin Silke Merkens, Rechtsanwalt Norbert Maubach, Fachanwalt für Familienrecht und VorsorgeAnwalt und Notar Jan Peterßen aus Würselen.
Die Teilnahme ist kostenfrei.
Im Anschluss beantworten wir gern Ihre Fragen. Eine individuelle Beratung für den konkreten Einzelfall kann und soll die Veranstaltung nicht ersetzen. Sie hilft Ihnen aber, die richtigen Fragen zu stellen und Ihre Vorsorge anschließend gezielt anzugehen.
Die aktuellen Termine finden Sie hier auf unserer Website sowie in der Tagespresse.





